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   BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 56/82   

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https://dejure.org/1982,1676
BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 56/82 (https://dejure.org/1982,1676)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.1982 - 1 BvR 56/82 (https://dejure.org/1982,1676)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 1982 - 1 BvR 56/82 (https://dejure.org/1982,1676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 283
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Unterlassen der Anhörung des Prozeßgegners vor einer die andere Partei begünstigenden Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung - Rechtliches Gehör - Drohende Zwangsvollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 61, 14
  • NJW 1982, 2234
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 56/82
    Sie bezieht sich auf BVerfGE 53, 109 und trägt vor, bei Gewährung rechtlichen Gehörs vor Erlaß des Wiedereinsetzungsbeschlusses hätte sie dem Gericht mitgeteilt, was sie in ihrer Gegenvorstellung vorgebracht habe.

    Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hält die Verfassungsbeschwerde unter Hinweis auf BVerfGE 53, 109 für begründet.

    Eine solche Pflicht ergibt sich aber unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG , der jeder Partei das Recht gibt, sich vor Gericht zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern (BVerfGE 53, 109 (113 f.) m. w. N.).

  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 56/82
    Es ist ein Prozeßgrundrecht, das sicherstellen soll, daß die zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht (BVerfGE 53, 219 (222)).
  • BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95

    Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des

    Diese Durchbrechung der Bindung der Gerichte an eigene Wiedereinsetzungsbeschlüsse ist gerechtfertigt, weil solche Beschlüsse im Falle einer Verletzung des rechtlichen Gehörs auf Verfassungsbeschwerde aufgehoben werden (BVerfGE 61, 14, 16 [BVerfG 22.06.1982 - 1 BvR 56/82] = NJW 1982, 2234) und damit letztlich keine Bestandskraft entfalten.
  • FG Münster, 09.01.2014 - 3 K 3794/13

    Aufhebung eines Einspruchsbescheids mangels rechtlichen Gehörs zur Verfristung

    Er beruft sich auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.11.1982 (2 BvR 1008/82, BVerfGE 62, 320) und vom 22.06.1982 (1 BvR 56/82, BVerfGE 61, 14) sowie den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31.07.1962 (VII 176/61 U, BStBl III 1962, 405).

    Die Entscheidung der Beklagten über den Einspruch des Klägers verstößt gegen den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Artikel 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) und stellt damit einen wesentlichen Verfahrensmangel dar (vgl. BFH-Urteil vom 31.07.1962 VII 176/61 U, BStBl III 1962, 405; BVerfG-Urteile vom 22.06.1982 1 BvR 56/82, BVerfGE 61, 14 und vom 23.11.1982 2 BvR 1008/82, BVerfGE 62, 320), der zur isolierten Aufhebung der Einspruchsentscheidung führt.

  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen

    Dieses durch die Verfassung garantierte Recht hat höheren Rang (vgl. BVerfGE 61, 14 [BVerfG 22.06.1982 - 1 BvR 56/82] /17).
  • BVerfG, 02.06.1987 - 2 BvR 1389/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zugrundelegung eines nicht

    Auch zuvor muß er im Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs Gelegenheit erhalten, sich zu dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern (vgl. etwa BVerfGE 22, 267 [273]; 61, 14 [17]; 64, 135 [143]; 67, 154 [155]).
  • BVerfG, 22.11.1988 - 1 BvR 784/87

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    a) Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten grundsätzlich ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 >429<; 61, 14 >17<; 64, 135 >143<; 66, 116 >146 f.<; st. Rspr.).
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